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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre! Auf dem gesamten Festivalgelände gilt das Jugendschutzgesetz. Auf dem Festivalgelände wird es sehr laut werden. Bitte achten sie darauf, dass vor allem jüngere Kinder mit einem Gehörschutz versehen sind!
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern wenn sie sich nach 24:00 Uhr auf Festivalgelände aufhalten wollen. (mit Anschrift, Name des Jugendlichen, Geburtsdatum des Jugendlichen, Name der Personensorgeberechtigten, genaue Adresse, Telefonnummer und natürlich Unterschrift der Personensorgeberechtigten) Ohne Teilnahmeerlaubnis gilt:
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Also entweder in Begleitung der Eltern oder einer Person über 18 Jahren welche personensorgeberechtigt ist. Im letzteren Fall ist folgendes Formular von den Eltern auszufüllen und jederzeit vom Festivalbesucher mitzuführen. Ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten ist Jungendlichen unter 16 Jahren der Besuch des Festivals untersagt. Download: Erziehungsbeauftragung |
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UNTER 18? |